Hin und wieder kommt es vor, dass trotz genauer Formulierung eine Anfrage anders beschrieben und angeboten wird, als tatsächlich gemeint war. Gründe dafür liegen zum Teil im Bereich der Terminologie.
Ein Beispiel hierfür bieten Broschüren, die final im Lagenfalz ausgelegt werden.
Fragt ein Kunde ein 8-seitiges auf A4 lagengefalztes Magazin an, so möchte er ein Magazin mit 8 Seiten im Format A3 und einem abschließenden Auslegen in A4, also einem weiteren Falz des Seitenformates auf die Hälfte des Formates; man zählt offen 4 Blatt in A3. Ein 8-Seiter A4 liegt zwar im gleichen Format aus, enthält aber nur 4 Blatt im Format A4. Damit wird nur die Hälfte an Papier benötigt, was einen großen Preisunterschied mit sich bringt.
Gezählt werden immer ganze Seiten im der Vorstufe zur Verfügung gestellten Format und nicht die Anzahl der Seiten im eventuell anderen ausgelegten Format des fertigen Produktes.
Übrigens: Zeitungsprodukte im Vollformat werden standardmäßig im Lagenfalz ausgelegt.
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